Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04/2023)
1. Geltungsbereich und Anmeldungen
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind online unter www.swe-akademie.de bzw. https://ecadia.stadtwerke-erfurt.net (SWE-intern) oder durch Zusendung eines ggf. ausgefüllten Anmeldeformulars per E-Mail an „sweakademie@stadtwerke-erfurt.de“ möglich.
Mit Absenden der Anmeldung werden die nachfolgenden AGB anerkannt.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung in Textform (E-Mail oder Brief) bestätigt wurde.
Davon ausgenommen sind Anmeldungen, die persönlich auf der Veranstaltung erfolgen. Die Anmeldung gilt mit der Entgegennahme durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeitenden der SWE Akademie als angenommen.
2. Veranstaltungsentgelt
Das Veranstaltungsentgelt wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Es gelten die zum Buchungsdatum im elektronischen Bildungskatalog angegebenen Preise.
Die Teilnahmegebühren stellen wir in der Regel kurz nach dem Veranstaltungsende mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung. Bei eLearning-Angeboten wird die Gebühr sofort nach der Anmeldung in Rechnung gestellt.
Rechnungen werden elektronisch erstellt und den Teilnehmenden per E-Mail im PDF-Format übersandt.
Barzahlung oder Vorkasse als Teilnahmevoraussetzung bei bestimmten Veranstaltungen
bleibt vorbehalten.
Wenn im Veranstaltungsangebot nicht ausdrücklich vermerkt, ist eine Teilbuchung mit Verminderung des Veranstaltungsentgelts nicht möglich.
3. Stornierung und Änderung
Eine Stornierung der Anmeldung muss in Textform erfolgen und ist bis zum 28. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Ab dem 27. Kalendertag bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Veranstaltungsentgeltes fällig. Bei später eingehender Stornierung, Nichterscheinen oder vorzeitigen Abbruch der Teilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig.
Entscheidend ist das Datum, an dem die Stornierung bei der SWE Akademie eingeht.
Bei eLearning-Angeboten ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos. Mit Beginn der Bearbeitung des eLearning-Angebotes (erster Login) erheben wir das volle Veranstaltungsentgelt.
Zur Wahrung der Textform ist eine Stornierung online unter www.swe-akademie.de, https://ecadia.stadtwerke-erfurt.net (SWE-intern) oder durch Zusendung einer E-Mail an „sweakademie@stadtwerke-erfurt.de“ ausreichend.
Die Vertretung eines/einer Teilnehmenden durch eine andere Person desselben Unternehmens ist möglich. Für Veranstaltungen, bei denen für die Teilnahme und Zertifizierung bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind, ist dies jedoch nur dann möglich, wenn auch die Ersatzperson diese Voraussetzungen im geforderten Maße erfüllt.
Eine Veranstaltung kann nicht zwischen mehreren Teilnehmenden aufgeteilt werden.
Auch die Anmeldung zu einem eLearning-Angebot berechtigt nur 1 Teilnehmenden zur Teilnahme. eLearning-Angebote dürfen nicht geteilt, aufgezeichnet, aufgenommen und/oder teilweise mitgeschnitten werden. Bei Verstoß behält sich die SWE Akademie die Erhebung von zusätzlichem Veranstaltungsentgelt für jede zusätzliche Person vor.
4. Veranstaltungsdurchführung
Der Inhalt einer Veranstaltung ergibt sich aus der Veranstaltungsankündigung.
Die SWE Akademie behält sich vor, Programmänderungen, Dozent:innen- oder auch Ortswechsel vorzunehmen, um auf kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen (wie z. B. Erkrankung der Dozenten, Havarie und andere Gründe am geplanten Veranstaltungsort, Unter-/Überschreitung der prognostizierten, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes etc.) zur Erbringung der gebuchten Leistung angemessen reagieren zu können. Wir informieren Sie jeweils zeitnah über wesentliche Änderungen und spätestens bei Beginn der Veranstaltung über Änderungen, welche nur unwesentliche Veränderungen des Angebots umfassen wie z. B. Wechsel der Dozent:innen, Änderungen im Veranstaltungsablauf, zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes und zeitliche Anpassungen.
Ebenso ist die SWE Akademie berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. Unsere Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmendenzahl kalkuliert, weshalb wir uns die Absage/die Stornierung von Veranstaltungen wegen zu geringer Zahl an Teilnehmenden bis längstens 14 Tage vor Beginn vorbehalten. Die Teilnehmer:innen werden kurzfristig benachrichtigt. In diesem Falle erstatten wir die gegebenenfalls bereits geleisteten Veranstaltungsentgelte zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Um die Vermittlung der Programminhalte vor allem unter methodisch-didaktischen Gesichtspunkten zu gewährleisten, ist die Teilnehmer:innenzahl je Veranstaltung begrenzt.
Zur Leistungserbringung können Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
eLearning-Angebote sind aufgezeichnete Veranstaltungen mit Begleitmaterialien und gegebenenfalls optionalen Prüfungsaufgaben, welche die Teilnehmenden jederzeit und wiederholt während der Bereitstellungszeit ablaufen lassen und bearbeiten können. eLearning-Angebote haben dabei eine Bereitstellungszeit von 12 Monaten.
Die Bereitstellung erfolgt im Lernmanagementsystem (https://portal.swe-akademie.de bzw. https://ecadia.stadtwerke-erfurt.net (SWE-intern)). Jede:r Teilnehmer:in erhält nach Abschluss der Buchung einen Zugangslink zum Lernmanagementsystem und kann nach der ersten Registrierung alle gebuchten eLearning-Angebote dort ablaufen lassen. Die Bereitstellungszeit beginnt mit Freischalten des gebuchten Kurses durch die SWE Akademie.
Mit Beginn der Bearbeitung des gebuchten eLearnings-Angebotes ist dessen Bereitstellung nicht mehr kündbar.
Die gesetzlichen Produktmängelrechte für digitale Inhalte finden gegenüber Verbraucher:innen Anwendung
Die technischen Voraussetzungen sowie die Support-Angebote zur Teilnahme an eLearning-Angeboten sowie der Möglichkeiten des Tests der technischen Nutzbarkeit durch die Teilnehmenden auch vor Vertragsschluss ergeben sich jeweils aus der Beschreibung des eLearning-Angebotes.
Wir nutzen die technische Plattform eines IT-Dienstleisters zur Bereitstellung der eLearning-Angebote in einem Lernmanagementsystem. Wir planen Wartungs- und Servicezeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sollte die Online-Veranstaltungsplattform im Zeitraum eines geplanten eLearning-Angebotes länger als nur unwesentlich ausfallen, holen wir das eLearning-Angebot kurzfristig nach oder verlängern die geplante Onlinezeit entsprechend. Soweit die Aufzeichnung des eLearnings durch uns erfolgte, dürfen wir unsere Nacherfüllung auch durch Bereitstellung der Aufzeichnung über einen Link auf unsere Plattform an die Teilnehmer erbringen.
Kann der/die Teilnehmende an einem eLearning-Angebot nur deshalb nicht oder nur eingeschränkt (z. B. nur Ton und kein Bild) teilnehmen, da die technischen Voraussetzungen an seinem Arbeitsplatz nicht gegeben sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungsentgeltes.
5. Dokumentation der Teilnahme
Die SWE Akademie verpflichtet sich, die vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin überlassenen Daten vertraulich zu behandeln.
Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen.
Die Teilnehmenden erscheinen mit Angabe von Namen, Vornamen, Titel und Unternehmen auf der Teilnahmeliste der gebuchten Veranstaltung.
Die Teilnehmenden einer Veranstaltung erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die mittels persönlicher Daten (Vorname, Nachname, sowie gegebenenfalls Geburtsdatum, Geburtsort und vollständiger Wohnanschrift) jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin direkt zuordenbar ist und Angaben zum Veranstaltungsthema/Seminartitel, Zeitpunkt sowie inhaltlichen Schwerpunkten der besuchten Veranstaltung enthält.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur erstellt, wenn vor Veranstaltungsbeginn alle Teilnehmer:innenangaben mitgeteilt wurden. Sollte der SWE Akademie aufgrund einer nicht fristgerechten Angabe der notwendigen Daten zusätzlicher Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand entstehen, kann dieser dem oder der Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.
Die Teilnahmebescheinigung darf nur in der zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Weder Änderungen noch teil- oder auszugsweise sowie irreführende Nutzung sind gestattet. Dahingehend stellt der oder die Teilnehmende die SWE Akademie von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidriger oder irreführender Verwendung der Bescheinigung durch den Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin beruhen.
Die Teilnahmebescheinigung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an die Teilnehmer:innen ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der einzelne Teilnehmer bzw. Teilnehmerin mindestens 75 % (100 % bei gesetzlich vorgeschrieben Veranstaltungsdauern) der ausgewiesenen Veranstaltungsdauer tatsächlich anwesend war.
Die SWE Akademie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Veranstaltungen mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der oder die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internet. Hierzu holen wir das Einverständnis der Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.
6. Nutzungsrechte
Veranstaltungsunterlagen, Vorträge, Software und weitere für Veranstaltung vorbereitend oder begleitend überlassene als auch präsentierte Medien genießenden Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
Alle Rechte daraus, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vorgenannten Medien – auch wenn nur auszugsweise – behält sich die SWE Akademie vor. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der SWE Akademie dürfen diese Medien nicht – auch nicht auszugsweise – in irgendeiner Form, selbst nicht zum Zwecke von Unterrichtsgestaltungen, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen in SWE Akademie-Publikationen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht.
7. Haftung
Für Anpassungen, Absagen und Stornierungen außerhalb der geregelten Gründe gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verschulden, Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage etc.
Müssen wir eine Veranstaltung aus von uns zu vertretenden Gründen absagen und können wir keine Ersatzveranstaltung anbieten, erstatten wir das gegebenenfalls bereits bezahlte Veranstaltungsentgelt bzw. erstellen eine Gutschrift.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen von Schäden aus der Verletzung an der Gesundheit und dem Leben und solche Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der SWE Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruhen.
Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte in Vorträgen der Veranstaltung sowie in den Veranstaltungsunterlagen (zum Beispiel hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet die SWE Akademie nicht.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ebenso die Haftung für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
8. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs derjenigen Partei liegt, die sich auf höhere Gewalt beruft, und auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt von ihr vernünftigerweise weder kontrolliert noch verhütet werden kann, wie insbesondere Krieg, Aufstände, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Tsunamis, Überschwemmungen, Blitzeinschläge, Stürme), Luftverunreinigungen, politische oder wirtschaftliche Sanktionen, Unfälle, Streiks (außer denen von Arbeitnehmenden der zur Leistung verpflichteten Partei), Boykotte, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Beachtung geltenden (zwingenden) Rechts oder Beachtung von Entscheidungen von Gerichten oder anderen staatlichen Organen wie Behörden und ähnlichen Institutionen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Fortdauer oder ein Wiederauftreten der COVID-19-Pandemie ein solches Ereignis nicht darstellt.
Eine Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüglich in Textform (per E-Mail oder Post) über das Ereignis, das geschätzte Ausmaß und die erwartete Dauer der höheren Gewalt zu benachrichtigen.
Wird die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht aufgrund höherer Gewalt für eine Partei (subjektiv) oder jedermann (objektiv) ganz oder teilweise unmöglich oder wendet eine Partei aufgrund höherer Gewalt die Unzumutbarkeit der Erfüllung im Sinne von § 275 Abs. 2 oder 3 BGB ein, wird die von der höheren Gewalt betroffene Partei solange und soweit die höhere Gewalt reicht von den jeweiligen Vertragspflichten befreit und hat weder für Vertragsverletzungen noch für Schäden einzustehen, die in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit die betroffene Partei von ihren Leistungspflichten befreit ist, entfällt auch ihr Anspruch auf die Gegenleistung.
Daneben sind beide Parteien verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen der höheren Gewalt auf die zu erbringenden Leistungen der Parteien mildern. Insbesondere sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich faire und angemessene Änderungen und Anpassungen des Vertrages zu verhandeln und zu vereinbaren, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Zielen und sonstigen Zwecken der gegenseitigen vertraglichen Pflichten entsprechen.
Sind die Verhandlungen über eine Vertragsanpassung nach Ansicht mindestens einer Partei gescheitert, hat die betreffende Partei die andere Partei hierüber in Textform zu informieren. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Scheiterns der Vertragsverhandlungen fristlos schriftlich zu kündigen, sofern die höhere Gewalt andauert.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Die SWE Akademie verpflichtet sich, die vom Anmelder:in bzw. Teilnehmer:in überlassenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Veranstaltung zu verwenden. Des Weiteren verwenden wir Ihre Daten, um Ihnen Angebote zu weiteren Veranstaltungen zu unterbreiten sowie anonymisiert zur Marktforschung.
Sofern Anmelder:in bzw. Teilnehmer:in keine Informationen von der SWE Akademie bekommen möchte, kann jederzeit der Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Angebotsunterbreitung und/oder der Marktforschung gegenüber der SWE Akademie widersprechen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Berichten in Stadtwerke Erfurt Gruppe-Publikationen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht. Hierzu holen wir das Einverständnis der Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.
Die Bereitstellung der im Anmeldeformular pflichtgemäß anzugebenen personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss und die Teilnahme an Veranstaltungen erforderlich. Bei Zurückhaltung der Daten kann eine ordnungsgemäße Durchführung und Erfüllung des Vertrages nicht gewährleistet werden, mit der Folge der Verweigerung eines Vertragsabschlusses. Gleiches gilt mit der Folge einer möglichen Beendigung des Vertrages, wenn der Kunde die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten beansprucht, die für die Abwicklung des Vertrages notwendig sind.
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der SWE Akademie (www.swe-akademie.de).
10. Widerrufsrecht/-belehrung
Als Verbraucher:in - eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann - steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten per E-Mail an „sweakademie@stadtwerke-erfurt.de“ oder per Brief an „SWE Service GmbH, SWE Akademie, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt“
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Haben Sie bei der Bereitstellung von digitalen Inhalten in Kenntnis des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts zugestimmt, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, so erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der mit der Veranstaltungseinladung schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
Soweit der Anmelder bzw. die Anmelderin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege von Mahnverfahren geltend gemacht werden, ist der Gerichtsstand Erfurt.
Die SWE Akademie nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Die SWE Akademie nimmt an diesem Online-Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher nicht teil.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Regelung, welche dem gewünschten am Nächsten kommt und die berechtigten Interessen der Vertragsparteien angemessen berücksichtigt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Erfurt